Lohnsteuerklassen in Deutschland
Das deutsche Steuersystem sieht 6 Lohnsteuerklassen vor, die hauptsächlich vom Familienstand abhängig sind. Dabei bestimmt die Steuerklasse bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit den Lohnsteuerabzug sowie die Höhe des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer.
Der Steuerklasse I werden Personen zugeordnet, die
- ledig,
- dauernd getrennt lebend oder verheiratet mit im Ausland lebendem Ehegatten,
- verwitwet oder geschieden sind.
In Lohnsteuerklasse II befinden sich Personen, die zwar die Voraussetzungen für die Steuerklasse I erfüllen, jedoch
- alleinerziehend
- oder verwitwet sind und in deren Haushalt mind. 1 Kind lebt.
Die Lohnsteuerklasse III gilt für
- verheiratete Arbeitnehmer, die die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben. Beide Ehepartner müssen im Inland leben und dürfen nicht dauernd getrennt sein. Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen erhält Steuerklasse III, derjenige mit dem niedrigeren Einkommen Steuerklasse V,
- verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner selbständig oder nicht berufstätig ist,
- Verwitwete, deren Ehepartner zuvor unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, kann bis zu einem Jahr nach dem Tod des Ehepartners die Steuerklasse III wählen.
In Lohnsteuerklasse IV fallen Verheiratete, die nicht dauerhaft getrennt leben und beide voll einkommensteuerpflichtig sind. Beide Ehepartner müssen Lohnsteuerklasse IV wählen, eine Kombination aus IV und V oder IV und III ist nicht möglich. Diese Klasse bietet sich an für Ehepartner, die in etwa ein gleich Hohes Gehalt beziehen.
Diese Steuerklasse ist möglich für verheiratete Arbeitnehmer, die die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben. Beide Ehepartner müssen im Inland leben und dürfen nicht dauernd getrennt sein. Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen erhält Steuerklasse III, derjenige mit dem niedrigeren Einkommen Steuerklasse V.
Wenn ein weiteres Arbeitsverhältnis (ein Nebenverdienst) besteht, wird für dieses die Lohnsteuerklasse VI gewählt.