Zwischengesellschaft

Die Zwischengesellschaft ist in § 8 AStG normiert. Es handelt sich um Kapitalgesellschaften, die passive Einkünfte in einem Land mit niedriger Besteuerung erzielen. Das Einkommen solcher Gesellschaften wird den Gesellschaftern zugerechnet, falls die weiteren Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung erfüllt sind. De facto wird das für Kapitalgesellschaften geltende Trennungsprinzip aufgehoben.