Zwischenbericht

Der Zwischenbericht ist eine unterjährige Abschlusserstellung, die der Informationsbereitstellung zwischen den eigentlichen Abschlüssen dient. Das HGB enthält keine Verpflichtung zur Erstellung von Zwischenabschlüssen. Für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen sehen das WpHG (vgl. §§ 37w, 37x, 37y Nr. 2, 3 WpHG) und die Börsenordnungen eine Verpflichtung zur Erstellung von Quartals- oder Halbjahresabschlüssen vor.