Zollwert

Zollwert ist der Wert, auf dessen Basis die Zollschuld berechnet wird. Der Zollwert setzt sich aus dem Rechnungsbetrag, Hinzurechnungen und Abzügen (bspw. Fracht- und Versicherungskosten) zusammen. Kurz gesagt handelt es sich beim Zollwert um den Wert der Ware beim Grenzübertritt in das Zollgebiet der Europäischen Union. Der Zollwert ist damit Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland. Siehe auch § 11 UStG.