Die Zins-Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003, Abl. EG L 157/68) hat das Ziel, Zahlungen von Lizenzgebühren und Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen, welche in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, nur in einem Mitgliedstaat zu besteuern (europäisches Sekundarrecht) . Die Zins-Lizenzrichlinie (ZLRL) knüpft somit an die Mutter-Tochterrichtlinie an. Die Richtlinie erfasst sämtliche in Art. 2 ZLRL aufgeführten Zinsen und Lizenzgebühren (zur deutschen Umsetzung siehe §§ 50g, 50h EStG). (siehe auch Mutter-Tochterrichtlinie)