Wertbegründung

Die Wertbegründung gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Darunter versteht man die Vorgabe, dass nur wertbegründende Tatsachen, die sich vor Bilanzstichtag ereignet haben und von denen erst zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung Kenntnis genommen wurde, im Jahresabschluss berücksichtigungsfähig sind. Hingegen sind Informationen zu Sachverhalten, die erst nach dem Abschlussstichtag bekannt wurden und ihre Ursache im neuen Geschäftsjahr haben, nicht in diesem Jahresabschluss zu berücksichtigen.