Verlustvortrag

Der steuerliche Verlustvortrag ist die Summe der nicht genutzten Verluste der vergangenen Wirtschaftsjahre, die dem Unternehmen in künftigen Jahren als Steuerminderungspotenzial zur Verfügung stehen. In Deutschland sind dabei die Regelungen zum Verlustuntergang und der Mindestbesteuerung zu beachten. Verlustvorträge können bis zur Höhe von
1 Mio. € (Sockelbetrag) vollständig, darüber hinaus nur zu 60 % des Gesamtbetrags der Einküfte abgezogen werden. Vgl. § 10d Abs. 2 EStG.