Umsatzsteuersonderprüfung

Die Umsatzsteuersonderprüfung ist eine Außenprüfung nach § 193 AO, bei der ausschließlich die Umsatzsteuer bestimmter Zeiträume geprüft wird. Bei der Durchführung der Außenprüfung ist die Verwaltung an die Vorschriften der BpO (Betriebsprüfungsordnung) gebunden. Die §§ 4 bis 12 BpO gelten bspw. für die Durchführung der Außenprüfung. Eine gesetzliche Fundstelle im UStG (wie bspw. § 27b UStG für die Umsatzsteuer-Nachschau) existiert indessen nicht.