Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB ist ein Verfahren zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Es handelt sich dabei um die Gegenüberstellung aller Umsatzerlöse und der dafür aufgewendeten Kosten bzw. Aufwendungen innerhalb der Berichtsperiode (Nettoverfahren). Dabei müssen die Kosten bzw. Aufwendungen, die für die Erstellung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen aufgewendet wurden, ausgegrenzt werden. Nach § 275 Abs. 1 HGB kann statt dem Umsatzkostenverfahren auch das Gesamtkostenverfahren angewendet werden. (siehe auch Gesamtkostenverfahren)