Das Trennungsprinzip ist ein grundlegendes Besteuerungsprinzip juristischer Personen. Demnach ist das Einkommen der Gesellschaft unabhängig von ihren Gesellschaftern zu ermitteln. Die Kapitalgesellschaft ist damit, im Gegensatz zur Personengesellschaft, selbst Besteuerungssubjekt. Weder die Einbindung der Kapitalgesellschaft in einen Konzern noch die anderen Einkünfte der Gesellschafter sind deshalb für die Höhe der Steuerbelastung von Relevanz.