Unter Treaty-Shopping versteht man Gestaltungen, die bspw. durch die Einschaltung von Holdinggesellschaften darauf abzielen, eine günstigere Regelung eines Doppelbesteuerungsabkommens als im Grundfall auszunutzen. Durch Treaty-Shopping „kauft“ man sich sozusagen in die Schutzwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommens ein. Das Directive-Shopping verfolgt denselben Ansatz, allerdings wird auf die Ausnutzung von EU-Richtlinien abgezielt. Praktisch erfolgt die Ausnutzung einer Steuervergünstigung durch Zwischenschaltung einer weiterem Besteuerungsebene in einem dritten Land, welches zu den beiden anderen Staaten günstige Regelungen im DBA vorsieht.