Tranparenzprinzip

Die Besteuerung von Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) vollzieht sich nach dem Transparenzprinzip, auch Durchgriffsprinzip genannt. Dieses Prinzip bedeutet, dass Personenzusammenschlüsse gleich welcher Ausprägung als solche weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig sind. Vielmehr wird für Zwecke der Besteuerung auf die dahinter stehenden natürlichen oder juristischen Personen zurückgegriffen. Natürliche Personen als Gesellschafter einer Personengesellschaft unterliegen demnach der Einkommensteuer, während juristische Personen als Anteilseigner einer Personengesellschaft der Körperschaftsteuer unterliegen. Die transparente Besteuerung findet selbst bei Personengesellschaften Anwendung, die kapitalistisch organisiert sind und eher die Funktion einer Kapitalgesellschaft erfüllen. Die Einkommensteuer besitzt somit neben der Körperschaftsteuer den Charakter einer eigenständigen Unternehmensteuer.