Subject-to-tax Klauseln (Rückfallklauseln) sollen die Entstehung von doppelt nicht besteuerten Einkünften (weiße Einkünfte) vermeiden. Dem Ansässigkeitsstaat wird dazu bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht unter Anrechnung ausländischer Steuern zugewiesen, obwohl ihm grundsätzlich kein Besteuerungsrecht zusteht.