Quick-Fixes

Die EU-Kommission hat zum 01.01.2020 mit den sogenannten Quick Fixes Sofortmaßnahmen zur Umsatzsteuer in der Europäischen Union beschlossen. Im Fokus dieser Maßnahmen stehen sowohl die Vereinheitlichung als auch die Vereinfachung europaweiter Regelungen für den Handel sowie die Erhöhung der Betrugssicherheit. Die wichtigsten Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen der Konsumgüterindustrie. Zu den Sofortmaßnahmen zählen bspw. Änderungen im Zusammenhang mit Reihengeschäften, Konsignationslagern, den Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen sowie in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bspw. nunmehr nicht nur eine formelle, sondern eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiunug innergemeinschaftlicher Lieferungen. (siehe auch Konsignationslager).