Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Art der Steuererhebung, bei der die Steuer direkt an der Quelle abgezogen wird. Viele als Quellensteuern ausgestaltete Abzüge stellen keine endgültige Steuerbelastung dar, sondern werden im Rahmen der Steuererklärung als eine Vorauszahlung auf die zu zahlende Steuer verrechnet. So ist bspw. die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.