Ein partiarisches Darlehen ist eine besondere Darlehensform, bei dem sich die Vergütung der Gläubiger anstelle von Zinsen an einer Erfolgsgröße (Umsatz oder Gewinn) orientiert. Besteuert werden die Einkünfte aus partiarischen Darlehen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, sofern das partiarische Darlehen nicht zum Betriebsvermögen des Darlehensgebers gehört bzw. dieser auch nicht als Mitunternehmer anzusehen ist.