Mantelkauf

Unter einem Mantelkauf versteht man den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die meist vermögenslos ist und nicht mehr betrieben wird. Diese Gesellschaft kann für den beabsichtigten Unternehmenszweck umgestaltet und in der Vergangenheit entstandene Verlustvorträge steuermindernd genutzt werden. Um einen Handel mit Mantelgesellschaften zu vermeiden (Mantelkauf), bestehen in zahlreichen Steuerrechtsordnungen entsprechende Missbrauchsvermeidungsvorschriften. In Deutschland wird der Mantelkauf durch § 8c KStG verhindert, der jedoch nicht nur tatsächliche Mantelkäufe erfasst, sondern die Verlustnutzung generell bei einem Anteilseignerwechsel einer Kapitalgesellschaft einschränkt oder gänzlich versagt (siehe dazu auch § 8d KStG).