Liebhaberei

Unter Liebhaberei werden im Steuerrecht Tätigkeiten verstanden, die ohne Einkünfteerzielungsabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) ausgeführt werden. Diese sind steuerlich nicht relevant und werden vollständig der privaten Sphäre zugeordnet. Gewinne werden mithin nicht versteuert und Verluste dürfen nicht mit positiven Einkünften aus den sieben Einkunftsarten verrechnet werden. Typisch wäre beispielsweise das Unterhalten eines defizitären Reitstalls.