Kurzfristig beschäftigt ist ein Arbeitnehmer der weniger als 18 Tage am Stück beschäftigt wird (§ 40a Abs. 1 EStG) und einen Arbeitslohn von nicht mehr als 72 € durchschnittlich je Arbeitstag erhält. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt außerdem vor, wenn es sich um eine Beschäftigung handelt, die zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt sofort notwendig wird. Der Arbeitgeber kann eine pauschale Besteuerung von 25 % vornehmen.