Konsignationslager

Ein Konsignationslager ermöglichst es Kunden, Waren direkt im Bestimmungsland je nach Bedarf aus dem Lager eines Lieferanten zu holen. Besonders in der Automobilbranche sind Konsignationslager verbreitet. Die Ware bleibt bis zur Entnahme im Eigentum des Lieferers und dies ändert sich erst bei Entnahme aus dem Lagerbestand durch den Abnehmer. Die Konsignationslagerregelung ist in § 6b UStG gesetzlich normiert. Sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. muss der Lieferant das Verbringen in ein besonderes Register eintragen und den Vorgang in seine Zusammenfassende Meldung aufnehmen), muss der Lieferant erst im Zeitpunkt der Warenentnahme eine innergemeinschaftliche Lieferung an den Abnehmer erklären und sich insb. nicht bereist bei Überführung der Ware ins Konsignationslager im Zielland umsatzsteuerlich registrieren. Durch die Quick Fixes wurde europaweit einheitlich geregelt, dass Waren 12 Monate im Konsignationslager verbleiben dürfen, ohne dass sich der Lieferant im betreffenden Staat umsatzsteuerlich registrieren muss. (siehe auch Quick Fixes).