Istkaufmann

Kaufmann i.S.d. § 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Somit ist der Istkaufmann ein Kaufmann kraft Betätigung mit der Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit. Die Eintragung in das Handelsregister hat hier nur eine „deklaratorische“ Bedeutung. Ein Handelsgewerbe liegt nämlich bereits vor, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 HGB erfüllt sind.