Investitionszuschuss

Der öffentliche Investitionszuschuss wird insbesondere von der EU als staatliche Fördermaßnahme eingesetzt. Er soll die Entwicklung bestimmter Gebiete beschleunigen. Investitionszuschüsse mindern grundsätzlich gem. R 6.5 Abs. 2 EStR die Anschaffungs- und Herstellungskosten und damit das Abschreibungspotenzial der Investition. Der Zuschuss kann aber auch als Betriebseinnahme angesetzt werden und unterliegt dann im vollen Umfang der Steuerpflicht.