Das Inventar ist ein ausführliches und vollständiges Bestandsverzeichnis (vgl. § 240 HGB) und Ergebnis der Inventur. Hier werden nach Art und Wert alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zum Beginn der unternehmerischen Tätigkeit und zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres erfasst. Das Inventar ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen und die Dauer des zu erfassenden Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten (vgl. § 240 Abs. 2 HGB).
Da aus der Aufstellung des Inventars die Bilanz entsteht, empfiehlt sich in der Praxis eine Gliederung nach dem Bilanzschema (Unterteilung in Vermögen, Schulden, Eigenkapital). (siehe auch Inventur)