Holdinggesellschaften sind Gesellschaften, deren Zweck das Halten und Verwalten von Beteiligungen ist (Finanzholding), die Führung des Gesamtkonzerns (Managementholding) oder die Durchführung des operativen Geschäfts mit Unterstützung der Tochtergesellschaften (operative Holding). Holdings haben keine spezielle Rechtsform und sind gesetzlich nicht besonders definiert. Klassischerweise handelt es sich aber um Kapitalgesellschaften, da diese eigene Steuersubjekte sind und zur Gewinnverlagerung genutzt werden können. Im Rahmen von Holdingaktivitäten sind einige Besonderheiten zu beachten (bspw. Gefahr Versagung Vorsteuerabzug, Versagung Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b Abs. 7 KStG oder die Hinzurechnungsbesteuerung).