Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind die Gesamtheit aller Vorschriften, die bei der Dokumentation und Erfassung von Geschäftsvorfällen für Zwecke der externen Rechnungslegung beachtet werden müssen. Dabei handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln über das Führen von Büchern sowie die Erstellung des Jahresabschlusses, welche gemäß § 243 Abs. 1 HGB von allen Kaufleuten zu beachten sind. Die GoB entstanden ursprünglich als nicht kodifizierte Vorschriften, wurden zum Teil jedoch nachträglich im HGB schriftlich festgehalten. Heute sind nahezu alle GoB kodifiziert. Zu den GoB gehört z.B. der Grundsatz der Vollständigkeit (§ 239 Abs. 2, § 246 Abs. 1 HGB).