Gläubigerschutz

Der Gläubigerschutz ist primäres Anliegen der Rechnungslegung im Handelsrecht. Der Gesetzgeber setzt dies um, indem er den Kaufmann zwingt, sich über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu informieren. So kommen er und somit auch seine Gläubiger nicht in Schwierigkeiten. Bei Kapitalgesellschaften werden zu diesem Zwecke die Ausschüttungsmöglichkeiten der Gesellschaft begrenzt.