Gewerbesteueranrechnung

Geregelt in § 35 EStG stellt diese Regelung eine Steuerermäßigung dar, nach der die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. So soll eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer vermieden werden. Der Abzug erfolgt in Höhe des 3,8-fachen des (bei Mitunternehmerschaften anteiligen) GewSt-Messbetrags. Er ist jedoch auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf den Teil der tariflichen ESt begrenzt, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Verluste werden nicht berücksichtigt.