Gewerbebetrieb

Ein Gewerbebetrieb liegt bei selbständiger und nachhaltiger Betätigung, mit dem Ziel Gewinn zu erzielen, vor. Zudem muss eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorhanden sein. Des Weiteren darf es sich nicht um eine Tätigkeit handeln, die den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder denen aus selbständiger Arbeit zuzurechnen ist. Siehe dazu auch § 15 Abs. 2 EStG und R 15 EStR.