Gesamtrechtsnachfolge

Die Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) ist eine Vermögensübertragungsart. Tritt ein Rechtsträger in einem einheitlichen Rechtsakt, in alle Rechte und Pflichten eines anderen Rechtsträgers, handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge. Die Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird auch als Fußstapfentheorie bezeichnet (der neue Rechtsträger tritt in die Fußstapfen des alten Rechtsträgers). Beispielsweise geht bei der Verschmelzung zweier Unternehmen das Vermögen als Ganzes in einem Rechtsakt auf eine andere Person über. Tritt der Rechtsnachfolger nur in einen bestimmten Teil aller Rechte und Pflichten ein, wird dies als partielle Gesamtrechtsnachfolge bezeichnet. Siehe auch § 45 AO.