Gemischte Aufwendungen sind Aufwendungen, die z.T. betrieblich, z.T. privat verursacht wurden. Diese können nur anteilig gem. ihrer betrieblichen Verursachung abgezogen werden. Private Veranlassung < 10 %: gesamte Aufwendungen sind abzugsfähig; betriebliche Veranlassung < 10 %: nicht abzugsfähig.