Das Gemeinschaftsgebiet umfasst gem. § 1 Abs. 2a S. 1 UStG das Inland sowie alle Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (übriges Gemeinschaftsgebiet). Zum Gemeinschaftsgebiet zählen bspw. Luxemburg, Irland und Malta. Siehe auch Aufzählung in Abschn. 1.10 UStAE.