Freigrenze

Besteht eine Freigrenze für bestimmte Einkünfte, sind diese von der Besteuerung ausgenommen, falls die Freigrenze nicht überschritten wird. Kommt es hingegen zur Überschreitung, sind alle Einkünfte der Besteuerung zu unterwerfen auch die, die unterhalb der Freigrenze liegen (Fallbeilprinzip). So bleiben bspw. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 ¤ beträgt (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG).