Freibetrag

Ein Freibetrag führt zu einer Nichtberücksichtigung eines Teils der Einkünfte innerhalb der Bemessungsgrundlage, unabhängig davon, ob der Freibetrag überschritten wurde oder nicht. Zu den Freibeträgen zählt bspw. der Sparer-Pauschbetrag i.S.d. § 20 Abs. 9 EStG.