Finanzamt

Finanzämter sind Landesbehörden (§ 6 Abs. 2 AO), die der Aufsicht der zuständigen Oberfinanzdirektion unterstehen. Diesen obliegt die Festsetzung und Eintreibung von Steuern und deren Verwaltung. Welches Finanzamt zuständig ist, ergibt sich aus §§ 17 bis 29a AO.