Festsetzungsverjährung

Die Festsetzungsverjährung hebt das Recht der Finanzverwaltung auf, Steuerbescheide zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Durch den Eintritt der Verjährung erlöschen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, vgl. § 47 AO. Es ist zwischen der Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung zu unterscheiden.