In dem Buchführungssystem der einfachen Buchführung werden alle baren und unbaren Zahlungsvorgänge erfasst (Zufluss- und Abflussprinzip). Die Geschäftsvorfälle werden grundsätzlich nicht auf Sachkonten gebucht. Es entfällt eine Ermittlung des betrieblichen Vermögens und der Schulden. Dieses System ist allerdings für Kaufleute grundsätzlich ausgeschlossen (§ 242 Abs. 1 bis Abs. 3 HGB).