Die drohende Zahlungsunfähigkeit stellt gem. § 18 InsO einen Insolvenzgrund dar, der vom Schuldner selbst festgestellt wird. Die Insolvenz kann demnach für das eigene Unternehmen beantragt werden, wenn in absehbarer Zeit mehr Gründe dafür als dagegen sprechen, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Ziel der Regelung ist es, die Erfolgsaussichten einer Sanierung zu erhöhen.