Bilanzverlängerung

Eine Bilanzverlängerung liegt vor, wenn sich durch einen Geschäftsvorfall sowohl ein Aktiv- als auch ein Passivposten erhöht. Damit erhöht sich die Bilanzsumme. Beispiel: Ein Darlehen wird zum Kauf eines Grundstücks aufgenommen, wobei das Grundstück die Aktivseite und das Darlehen die Passivseite der Bilanz erhöht. (siehe auch Bilanzverkürzung)