Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen in zwei rechtliche Einheiten aufgeteilt. Sinn der Betriebsaufspaltung ist unter anderem die Begrenzung der Haftung auf die Einlage bei gleichzeitiger Nutzung des Transparenzprinzips. Typischerweise erfolgt die Aufspaltung in eine Betriebs- (i.d.R. Kapitalgesellschaft) und eine Besitzgesellschaft (i.d.R. Einzelunternehmen), wobei letztere der Betriebsgesellschaft Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt. Voraussetzungen sind die sachliche und die personelle Verflechtung, H 15.7 Abs. 5 und Abs. 6 EStH. Als Folge ist die Tätigkeit des Besitzunternehmens in vollem Umfang gewerblich.