Beförderungslieferungen i.S.d. § 3 Abs. 6 S. 1 und 3 UStG sind Lieferungen, bei denen Gegenstände durch einen liefernden Unternehmer, Abnehmer oder einen unselbständigen Erfüllungsgehilfen befördert werden. Beförderungslieferungen werden grundsätzlich dort ausgeführt, wo die Beförderung an den Abnehmer beginnt. Siehe auch Abschn. 3.12 Abs. 1 und Abs. 2 UStAE.