Unter einer back-to-back-Finanzierung versteht man die Besicherung einer Fremdfinanzierung durch einen rückgriffsberechtigten Dritten (Bank). Dies bedeutet, dass eine nicht nur kurzfristige Einlage oder sonstiges verzinsliches Kapital genutzt wird, um eine Fremdfinanzierung abzusichern, die entweder derselben Person oder einer nahe stehenden Person gewährt wird. Auf die Einlage wird dabei eine Sicherungsabrede mit der Bank vereinbart (dingliche Sicherheit, Verfügungsbeschränkung, Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung). Der Fiskus steht back-to-back-Finanzierungen kritisch gegenüber, da sie das Gesellschafts-Gesellschafter Verhältnis und damit den Bereich der Gewinnabgrenzung betreffen. So besteht bspw. nach § 32d Abs. 2 EStG eine Ausnahme für back-to-back-Finanzierungen im Rahmen der Abgeltungsteuer.