Aufbewahrungspflichten

Gesamtpaket-Einkommensteuer

Sowohl nach Handelsrecht (§ 257 HGB) als auch nach Steuerrecht (§ 147 AO, 147a AO) bSowohl nach Handelsrecht (§ 257 HGB) als auch nach Steuerrecht (§§ 147, 147a AO) bestehen verschiedene Aufbewahrungspflichten für Unterlagen wie Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege. Je nachdem, um welche Unterlagen es sich handelt, beträgt die Aufbewahrungspflicht 6 bzw. 10 Jahre.estehen verschiedene Aufbewahrungspflichten für Unterlagen wie Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege. Je nachdem, um welche Unterlagen es sich handelt, beträgt die Aufbewahrungspflicht 6 bzw. 10 Jahre.