Haushaltseinkunftsarten

Zu den Haushaltseinkunftsarten gehören die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und die sonstigen Einkünfte. Die Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG.