Bestimmungslandprinzip

Die Mehrwertsteuer (MwSt) unterliegt als älteste Verbrauchsteuer Europas auf internationaler Ebene dem Grundsatz der Besteuerung im Bestimmungsland (Bestimmungslandprinzip). Beim Bestimmungslandprinzip des Umsatzsteuerrechts erfolgt die Besteuerung einer Ware oder Lieferung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes. Das Prinzip kommt zur Anwendung, wenn Lieferungen zwischen Unternehmen der EU erfolgen. (siehe auch Ursprungslandprinzip)