Als elektronische Rechnung (E-Rechnung/E-Invoice) wird ein elektronisches Dokument bezeichnet, welches die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen wie eine Papierrechnung hat. E-Rechnungen vereinfachen die Prozesse im Rechnungswesen für alle Beteilligten. Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) soll künftig zunehmend die klassische Rechnungsstellung auf Papier ersetzen. E-Rechnungen sind des Weiteren ein wichtiger Baustein i.R.d. Digitalisierung von u.a. auch der öffentlichen Verwaltung. Gemäß dem UStG ist eine Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 8 UStG eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Eletronische Rechnungen können auf verschiedene Weise (bspw. per Email oder DE-Mail) übermittelt werden. Auch E-Rechnungen müssen alle erforderlichen Angaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG enthalten. Es handelt sich um keine eletronischen Rechnungen, wenn der Rechnungsempfänger lediglich eingegangene Rechnungen scannt und diese elektronisch weiter verarbeitet. Siehe auch Abschn. 14.4 UStAE.