Überschuldung

Überschuldung ist ein Insolvenzeröffnungsgrund, der ausschließlich für Kapitalgesellschaften einschlägig ist. Überschuldung liegt gem. § 19 Abs. 2 S. 1 InsO vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens scheint mehr als wahrscheinlich. Liegt eine Überschuldung vor, ist die Anmeldung zur Insolvenz zwingend durchzuführen.