Abfärbetheorie

Üben eine Personengesellschaft oder ein Gesellschafter dieser neben einer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, sind alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu behandeln. Die originär gewerblichen Nettoumsatzerlöse müssen jedoch 3 % des Gesamtumsatzes und den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum übersteigen, H 15.8 Abs. 5 EStH (Bagatellgrenze).