Einbringung

Die Einbringung ist ein rein steuerlicher Umwandlungsvorgang, welcher im UmwG nicht geregelt ist. Die Einbringung kann sowohl im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge erfolgen. Geregelt ist die Einbringung in den §§ 20 bis 24 UmwStG.