Anhang

Der Anhang ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften. Er ist nicht verpflichtend für Kleinst-Kapitalgesellschaften. Der Anhang erläutert den Inhalt der Bilanz, GuV sowie ggf. der Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung und vermittelt weitere obligatorische und freiwillige Informationen über das Unternehmen und seine Rechnungslegung (vgl. §§ 284 bis 288 HGB). Das Gesetz sieht keine Vorgaben zur Strukturierung vor. Verbreitet werden die Informationen wie folgt aufbereitet:

– Allgemeine Angaben zum Berichtsunternehmen

– Allgemeine Bilanzierungs-, Bewertungs- und  Konsolidierungsgrundsätze

– Angaben zur Bilanz

– Angaben zur GuV

– Angaben zur Kapitalflussrechnung

– Angaben zur Segmentberichterstattung

– Sonstige Angaben

– ,Bilanzeid‘ (nur Inlandsemittenten i.S.d. WpHG)