Bestandskonten

Bestandskonten sind Aktiv- oder Passivkonten und werden für alle Bilanzpositionen i.S.d. § 266 HGB geführt. Zum Anfang des Geschäftsjahres werden die Anfangsbestände aus der Bilanz abgeleitet und anschließend Zu- und Abgänge des Bestands eingetragen. Ob der Anfangsbestand auf der Soll- oder Habenseite des Kontos steht, ergibt sich aus der Anordnung der Bestände in der Bilanz (d.h. Aktiv- oder Passivseite). (siehe auch Erfolgskonten)